Anlaufstelle für steuerliche Probleme pauschalierter L im Zusammenhang mit der LuF sind in erster Linie die Landwirtschaftskammern auf Bezirks- und Landesebene.
Dienstnehmern (Nebenerwerbslandwirten) stehen die Steuerexperten der Arbeiterkammer (Landarbeiterkammer) oder des Gewerkschaftsbundes zur Verfügung.