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D Sonderfälle

Jilch6. AuflJänner 2022

1 Körperschaften des öffentlichen Rechts

Die Umsatzsteuerpauschalierung gilt auch für luf Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (zB Agrargemeinschaften), wenn die Umsätze der luf Betriebe in einem der dem Veranlagungsjahr vorangegangenen drei Kalenderjahre € 400.000 nicht überstiegen haben.34693469Gem § 22 Abs 7. UStR 2921.

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