1 Körperschaften des öffentlichen Rechts
Die Umsatzsteuerpauschalierung gilt auch für luf Betriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (zB Agrargemeinschaften), wenn die Umsätze der luf Betriebe in einem der dem Veranlagungsjahr vorangegangenen drei Kalenderjahre € 400.000 nicht überstiegen haben.3469
