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M Vorauszahlungen

Jilch6. AuflJänner 2022

Die endgültige Steuerfestsetzung für das abgelaufene Kalenderjahr erfolgt immer erst im Nachhinein, im Wege der sogenannten Veranlagung32733273Die Veranlagung zur ESt (und USt) ist ein von den Finanzbehörden durchzuführendes amtliches Verfahren, bei dem aufgrund der eingereichten Steuererklärungen und aufgrund der behördlichen Nachprüfungen und Feststellungen die Steuerschuld mit Bescheid festgesetzt wird – vgl Wolfs Steuer-Leitfäden, Einkommensteuer 2010, SN 8. zur ESt. Im Zuge der Berechnung der ESt werden auch gleich die Vorauszahlungen für die Zukunft, die jeweils zum 15. 2., 15. 5., 15. 8. und 15. 11. zu entrichten sind, festgesetzt. Die Vorauszahlungen werden bei der nächsten Veranlagung angerechnet. Vorauszahlungen unter € 300 jährlich werden nicht vorgeschrieben.

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