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K Steuererklärungspflicht

Jilch6. AuflJänner 2022

Viele Landwirte fragen an, was sie steuerfrei „dazuverdienen“ dürfen. Um diese Frage beantworten zu können, müssen aber zunächst die Einkünfte aus LuF (allenfalls nach den Bestimmungen der Pausch-VO) berechnet werden.

1. Pauschalierte L (insbes Vollerwerbslandwirte), in deren Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, haben eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) für das abgelaufene Jahr abzugeben31913191§ 41 f EStG. Unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich wird unterstellt., wenn

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