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XI. Gnadenverfahren

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Gnadenverfahren

227
Das Gnadenverfahren ist ein Justizverwaltungsverfahren, in welchem das BMJ den Gerichten bindende Aufträge erteilen kann.265265RS0101500. Diese Aufträge sind in diesem Kontext Entscheidungen des Bundespräsidenten im Gnadenverfahren.

§ 507

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