Bücher
Strafprozessrecht: Das Strafverfahren, Nimmervoll
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
A. Kreis der Beschwerdelegitimierten
Nimmervoll
2. Aufl
März 2017
§ 87
Nimmervoll
in
Nimmervoll
(Hrsg), Das Strafverfahren
2
(2017) Kreis der Beschwerdelegitimierten Rz 350
350
§ 87
Beschwerdelegitimiert
sind (§ 87 Abs 1 und 2):
§ 101
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 101
§ 87
§ GOG § 91
clamorose Fälle
Fristsetzungsantrag
Hüterin des Rechts
Maßnahmenbeschwerde
Säumnisbeschwerde