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A. Terminwahl und Verhandlungsort

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Terminwahl

Verhandlungsort

164
Insb in Verfahren mit vielen Beteiligten (bspw Schwurgerichte oÄ) und damit verbundenem hohen administrativen Aufwand empfiehlt es sich, vor der Festlegung des Verhandlungstermins mit den Beteiligten des Verfahrens vorab – unter strikter Berücksichtigung der Vorbereitungsfristen (Seite 472) – einen Termin zu vereinbaren, um ansonsten (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwartende) Vertagungsgesuche hintanzuhalten.

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