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D. Prüfungsschema Anfangsverdacht

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

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Bei Einlangen eines Berichts der Kriminalpolizei nach § 100 Abs 2 oder 3a oder einer (Privat-)Anzeige hat die Staatsanwaltschaft zunächst zu prüfen, ob

ein Anfangsverdacht vorliegt und(im Falle eines Berichts der Kriminalpolizei) ob Ermittlungshandlungen gegen bestimmte Personen gesetzt wurden.

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