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D. Objektiv-teleologische Interpretation

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

objektiv-teleologische Interpretation

ratio legis

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Bleibt nach Wortinterpretation und logischer Auslegung die Ausdrucksweise des Gesetzes noch immer zweifelhaft und lässt sich auch der Wille des Gesetzgebers nicht zweifelsfrei feststellen, dann ist letztlich mittels objektiv-teleologischer Interpretation die Absicht des Gesetzgebers – die ratio legis – zu erforschen.6767RS0008790. Hierbei ist zu versuchen, den Sinn einer Bestimmung unter Bedachtnahme auf den Zweck der Regelung zu erfassen. Dabei müssen die gesetzliche Regelung und die darin zum Ausdruck kommenden Wertmaßstäbe selbstständig weiter und zu Ende gedacht werden.6868RS0008836. Bei der Ermittlung des Sinngehaltes ist der vom Normsetzer als typisch voraus

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gesetzte Lebenssachverhalt
und der auf dieser Grundlage gebotene Interessenausgleich zugrunde zu legen. Die Einzelfallgestaltung muss insoweit unbeachtet bleiben.6969RS0008770.

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