objektiv-teleologische Interpretation
ratio legis
Bleibt nach Wortinterpretation und logischer Auslegung die Ausdrucksweise des Gesetzes noch immer zweifelhaft und lässt sich auch der Wille des Gesetzgebers nicht zweifelsfrei feststellen, dann ist letztlich mittels objektiv-teleologischer Interpretation die Absicht des Gesetzgebers – die ratio legis – zu erforschen.67 Hierbei ist zu versuchen, den Sinn einer Bestimmung unter Bedachtnahme auf den Zweck der Regelung zu erfassen. Dabei müssen die gesetzliche Regelung und die darin zum Ausdruck kommenden Wertmaßstäbe selbstständig weiter und zu Ende gedacht werden.68 Bei der Ermittlung des Sinngehaltes ist der vom Normsetzer als typisch vorausSeite 7

