Nach derzeitiger Rechtslage gibt es ein breites Spektrum an steuerlichen Begünstigungen für Familien, deren Systematik und insb deren quantitative Auswirkungen zumindest für einen steuerlich nicht versierten Anspruchsberechtigten nur schwer greifbar sind. So werden neben Steuerbefreiungen und Absetzbeträgen auch Ausgaben, die nicht mit der Einkommenserzielung in Zusammenhang stehen, als Abzugsposten bei der Steuerbemessungsgrundlage zugelassen oder es wird ein begünstigter Steuertarif zugestanden (wie bspw bei der Grunderwerbsteuer). Das österr Einkommensteuerrecht kennt kein echtes Modell einer Familienbesteuerung, sondern ein System der Individualbesteu Seite 1188
