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I. Einleitung (Christine|Lumper-Wiesinger/Lumper)

Lumper-Wiesinger/Lumper3. AuflMai 2025

Nach derzeitiger Rechtslage gibt es ein breites Spektrum an steuerlichen Begünstigungen für Familien, deren Systematik und insb deren quantitative Auswirkungen zumindest für einen steuerlich nicht versierten Anspruchsberechtigten nur schwer greifbar sind. So werden neben Steuerbefreiungen und Absetzbeträgen auch Ausgaben, die nicht mit der Einkommenserzielung in Zusammenhang stehen, als Abzugsposten bei der Steuerbemessungsgrundlage zugelassen oder es wird ein begünstigter Steuertarif zugestanden (wie bspw bei der Grunderwerbsteuer). Das österr Einkommensteuerrecht kennt kein echtes Modell einer Familienbesteuerung, sondern ein System der Individualbesteu

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erung in Verbindung mit diversen Ausgleichsmechanismen. Die mit 1.1.2023 gesetzlich neu eingeführte Progressionsabgeltung11§ 33a EStG, BGBl I 2022/163. führt durch jährliche Anpassungen bei bestimmten Familienleistungen wie zB bei der Familienbeihilfe und beim Tarif sowie aufgrund der automatischen jährlichen Valorisierung bestimmter Absetzbeträge (zB des Alleinverdienerabsetzbetrages) für Familien zu einer Reduktion der Steuerbelastung.

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