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V. Resümee (Pranter)

Pranter3. AuflMai 2025

Die zuvor beschriebene Spezialisierung von Mediation als Gesundheitsmediation dient unter anderem dazu, die Bedeutung von Fokussierung, eigener Feldkompetenz und Expertenwissen in der Mediation aufzuzeigen. Noch ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Mediatoren Schwerpunktausbildungen machen. Hier kann nur eine dringende Empfehlung an Ausbildungsinstitute erfolgen, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Eine allgemeine Ausbildung ohne Spezialisierung wird zunehmend unter Kollegen

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als zu oberflächlich erachtet. Es ist bis dato am Einzelnen gelegen, sich Spezialwissen anzueignen; allerdings unterscheidet sich eine Nachbarschaftsmediation, bei der möglicherweise Kenntnisse des Verwaltungsrechts erforderlich sind, von einer Scheidungsmediation, der profunde Kenntnisse im Bereich Ehe- und Familienrecht abverlangt werden. Gerade im Gesundheitsbereich, in dem tieferliegende unbearbeitete Konflikte mit der Erkrankung auftauchen – und hier schließt sich wiederum der Kreis zum vorigen Kapitel – wird es immer wichtiger, mit anderen Professionen interdisziplinär/interprofessionell zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus sind weitere externe Fachleute, wie zB Scheidungsanwälte, einzubinden, um etwa Vereinbarungen etc prüfen zu lassen.

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