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II. Wohnungseigentum der Partner im Todesfall (Deixler-Hübner/Ehgartner)

Deixler-Hübner/Ehgartner3. AuflMai 2025

A. Die Regelung des § 14 WEG 2002

1. Allgemeines

Seit der Neukodifizierung des WEG 20026464BGBl I 2002/70. können zwei beliebige natürliche Personen gemeinsam Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjektes sein (Eigentümerpartnerschaft, § 2 Abs 10, § 13 WEG).6565Ausführlich zur Eigentümerpartnerschaft vgl etwa Höllwerth in Hausmann/Vonkilch5 § 13 Rz 1 ff; Spruzina in GeKo Wohnrecht II2 § 13 WEG Rz 1 ff. Gemäß § 13 Abs 2 WEG werden die beiden Partner dabei zwingend zur Hälfte Eigentümer des mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbundenen Mindestanteils.

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