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III. Voraussetzungen des Erbrechts (Schauer)

Schauer3. AuflMai 2025

Um den Verstorbenen beerben zu können, sind drei Voraussetzungen erforderlich: ein Erbrechtstitel, das Erleben des Erbanfalls und die Erbwürdigkeit. Als Erbrechtstitel kommen der Erbvertrag, das Testament und die gesetzliche Erbfolge in Betracht (§ 533 ABGB).

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