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II. Wohnungsschutz (Mayrhofer)

Mayrhofer3. AuflMai 2025

A. Allgemeines

Gem § 97 ABGB wird derjenige Ehegatte in seinem dringenden Wohnbedürfnis geschützt, der über die Wohnung nicht verfügungsberechtigt ist.33§ 97 ABGB ist laut Rsp auch anwendbar, wenn beide Ehegatten gemeinsam über die betroffene Wohnung verfügungsberechtigt sind: 3 Ob 304/04h wobl 2005/96. Laut § 43 Abs 1 Z 3 EPG (in der Fassung von Art 14 Z 1 GREx, BGBl I 2021/86) gilt § 382j sinngemäß auch für eingetragene Partnerschaften. Der verfügungsberechtigte andere Ehegatte hat alles zu unterlassen sowie Vorkehrungen zu treffen, dass der wohnungsbedürftige Ehegatte die Wohnung weiter benützen kann.44Vgl ua Deixler-Hübner, Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft14 (2023) 31; Smutny in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.09 (2024) § 97 Rz 1. Dadurch soll der wohnungsbedürftige Ehegatte vor Willkürakten des anderen geschützt werden.55Vgl etwa 9 Ob 226/02d EFSlg 99.199; 1 Ob 67/11a iFamZ 2011/205 ( Deixler-Hübner); 8 Ob 108/13k EFSlg 137.582; RIS-Justiz RS0009580. Die verfügungsberechtigte Person hat sich dabei so zu verhalten, wie ein verständiger und vorsorgender Benutzer die eigenen Wohnungsinteressen wahrnehmen würde.664 Ob 503/94; 6 Ob 136/13p; vgl auch Frössel, Der Wohnungsschutz nach § 97 ABGB – Judikatur und offene Fragen, Zak 2014, 8 (11).

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