Tempora mutantur et praescriptiones mutantur in illis – Zur Verjährung der Abschlussprüferhaftung11Wesentliche Teile des nachstehenden Beitrags beruhen auf einem Vortrag, den Frau Mag. Rünzler bei einem Workshop an der Universität Wien (in Kooperation mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Hommelhoff) gehalten hat, sowie auf ihrer vor Fertigstellung stehenden Dissertation über die Verjährung im Gesellschaftsrecht. (Rünzler/Torggler)