Wurde der Arbeitgeber, ein außenvertretungsbefugtes Gesellschaftsorgan (Geschäftsführer) oder ein bestellter verantwortlicher Beauftragter mit einer Strafe wegen Lohndumpings belegt, stellt sich die Frage, ob er die von ihm bezahlte Strafe zivilrechtlich von allenfalls „mitschuldigen“ Personen (zB Personalverrechner, Personalchef, Steuerberater, Lohnsoftwareanbieter) zurückfordern kann. Seite 190

