Die irrtümliche Annahme, es sei in einem Betrieb kein Kollektivvertrag (bzw auch kein Mindestlohntarif) anwendbar, kann neben allfälligen arbeitsrechtlichen Nachforderungen und SV-Beitragsnachzahlungen auch Lohndumpingprobleme nach sich ziehen. Besonders in den nachfolgend angeführten Fällen besteht in der Praxis immer wieder die Gefahr, dass Arbeitgeber versehentlich von einem kollektivvertragsfreien Bereich ausgehen.

