Es gibt keine gesetzliche Definition, was unter „Lohn- und Sozialdumping“ zu verstehen ist. Die Praxis und die Rechtslehre meinen mit diesem Begriff idR die Nichteinhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards, insbesondere der einschlägigen Entgelt-, Urlaubs-, und Arbeitszeitregelungen. „Lohndumping“ wird gegenüber „Lohn- und Sozialdumping“ als engerer Begriff verwendet und betrifft im österreichischen Sprachgebrauch die Unterschreitung von kollektiven Mindestentgelten (Unterentlohnungen). Dieser Aspekt steht auch im Zentrum der gesetzlichen Lohn- und Sozialdumping-Bestimmungen.

