Das am 1. 1. 2017 in Kraft getretene neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) setzt die Entwicklung der vergangenen Jahre konsequent fort und hält am Konzept der seit 1. 1. 2015 geltenden behördlichen Gesamtentgeltkontrolle fest. Das neue LSD-BG sieht weiterhin hohe Verwaltungsstrafen für die Unterentlohnung bei gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder laut Verordnung zustehenden Entgelten vor. Wie aktuelle Statistiken belegen, sind von den behördlichen Entgeltkontrollen – entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung – nicht nur die Bauwirtschaft und die Gastronomie, sondern alle Branchen betroffen.

