Sachverhalt:
Dr. Martin Frisch ist Jurist im Justizministerium und bezieht neben seinen nichtselbständigen Einkünften von 43.000,- (KZ 245 des Lohnzettels) auch selbständige Einkünfte aus Vorträgen. Diese Einkünfte wurden durch Pauschalierung (Basispauschalierung gem § 17) ermittelt und betragen 2.800,-.
Aufgabe:
Ist Martin verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben?

