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Beispiel 104 (Erklärungspflicht)

Wakounig/Labner2. AuflAugust 2016

Sachverhalt:

Dr. Martin Frisch ist Jurist im Justizministerium und bezieht neben seinen nichtselbständigen Einkünften von 43.000,- (KZ 245 des Lohnzettels) auch selbständige Einkünfte aus Vorträgen. Diese Einkünfte wurden durch Pauschalierung (Basispauschalierung gem § 17) ermittelt und betragen 2.800,-.

Aufgabe:

Ist Martin verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben?

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