Sachverhalt:
Franziska Scharner ist in einem Reisebüro als Reisebüroassistentin in St. Pölten angestellt und verdient monatlich 1.750,- brutto. Sie wohnt in Lilienfeld und fährt täglich 24 km (einfache Wegstrecke) zu ihrer Arbeitsstätte. Obwohl sie mit dem Zug fahren könnte, fährt sie mit dem Auto, weil sie dadurch ca 20 Minuten früher an ihrem Arbeitsplatz ist. Franziska beantragt das kleine Pendlerpauschale im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für 2015.

