Sachverhalt:
Der Sportartikelhändler Wolfgang Berg hat gemeinsam mit einem seiner Angestellten eine Schulung über Neuerungen im Bereich des Marketing besucht. Die Rechnung für diese Schulung über einen Gesamtbetrag von 2.400,- (inkl USt) wurde vom WIFI an Wolfgang gelegt.
Da Wolfgang im Jahr 2015 einen Verlust von -18.000,- erlitten hat, macht er anstatt des Bildungsfreibetrages die Bildungsprämie iHv 120,- (6 % von 2.000,-) geltend.

