Sachverhalt:
Susanne Sumetsberger ist Ordinationshilfe in der Ordination ihres Ehegatten, der in St. Pölten als praktischer Arzt tätig ist. Da der Ehemann nur ein geringfügig über dem Kollektivvertrag liegendes Gehalt zahlt, hat sie sich durch Vermietung eines Einfamilienhauses, das sie vor zwei Jahren von ihrer Großmutter geerbt hat, ein zweites Standbein geschaffen. Durch zeitweise Leerstehung und umfangreiche Sanierungsarbeiten im Vorjahr entstand ein hoher Verlust, von dem 12.000,- nicht mit den Einkünften aus der nichtselbständigen Arbeit ausgeglichen werden konnten. Die elektronisch abgegebene Einkommensteuererklärung für 2015 enthält folgende Angaben:

