1. Fluggast-Versicherung
1.1. Abweichend von Art. 8.1.8. ALHB bezieht sich der Versicherungsschutz im Rahmen der in der Polizze hiefür vorgesehenen Versicherungssummen auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus Personenschäden, die Fluggästen an Bord des versicherten Luftfahrzeuges oder Luftfahrtgerätes oder beim Ein- oder Aussteigen zugefügt werden.

