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j) Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von staatlich befugten und beeideten Architekten und Zivilingenieuren für Hochbau, Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieuren für Bauwesen sowie für Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (AHBA 1971)

Fenyves/Keltner/Koban6. AuflAugust 2020

(Genehmigt mit Erlaß Z. 382.980-19/70 vom 12. November 1970)

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