vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Kostenvoranschläge (Docekal/Ecker/Kogelmann/Kolba)

Docekal/Ecker/Kogelmann/Kolba1. AuflJuni 2015

Im Verbrauchergeschäft gilt gem § 5 KSchG für Kostenvoranschläge iSd § 1170a KSchG folgende Umkehrung der allgemeinen Rechtslage nach ABGB:

für die Erstellung durch den Unternehmer hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!