Vor dem Jahr 1979, in dem das Konsumentenschutzgesetz in Österreich in Kraft trat, war dieser Rechtsbereich eine „Orchideen-Materie“: Im Studium auf wenige Seiten beschränkt und häufig sehr praxisfern dargestellt. Das KSchG brachte insbesondere ein Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften und eine Liste von Klauseln, die in Verbraucherverträgen verboten waren. Die Sozialpartner und der VKI sollten diesen Rechten auch mit Verbandsklagen und Verbandsmusterklagen zum Durchbruch verhelfen. Insbesondere der EU-Beitritt Österreichs hat seitdem zu einem weiteren, sehr umfangreichen Schub im Verbraucherrecht geführt. Besondere Regeln zu Pauschalreisen, zu Fluggastrechten, im Telekommunikationsbereich, bei Banken und Versicherungen, beim Onlinehandel und in vielen weiteren Gebieten beschäftigen seither sowohl die juristische Lehre als auch die Praxis.

