3.14.1 Begriff
Endbesteuerte Kapitalerträge sind Einkünfte (Bankzinsen, Wertpapierzinsen, Ausschüttungen von Körperschaften und realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen), von denen die Kapitalertragsteuer mit 25 % abgezogen wurde und die bei der Berechnung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte und aus dem steuerpflichtigen Einkommen auszuscheiden sind (§ 97 Abs. 1 EStG). Wahlweise kann zur Normalbesteuerung optiert werden (Regelbesteuerungsantrag).
