Die Aktiengesellschaft wurde als Instrument geschaffen, mit welchem dem aufstrebenden Unternehmertum das für große Unternehmungen notwendige Kapital durch Zugang zum Kapitalmarkt erschlossen werden sollte.126 Eigenkapital war vor allem bei den Eisenbahnprojekten jener Zeit unabdingbar, da der Schienenbau lange Zeit in Anspruch nahm, in welcher noch kaum Umsätze erwirtschaftet werden konnten.127 Das Aktiengesetz hatte dabei stets die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der Aktiengesellschaft als Unternehmensträger mit dem notwendigen Schutz der Beteiligten, insbesondere der Anleger und Gläubiger, in Einklang zu bringen.128
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