Seit dem Erscheinen der 1. Auflage hat das Aktienrecht einige Änderungen erfahren. So wurde etwa mit dem Strafrechtsänderungsgesetzt 2015 die Business Judgement Rule für Organmitglieder gesetzlich verankert und die „Bilanzfälschung“ (Unrichtige Darstellung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage) bei Verbänden einheitlich im Strafgesetzbuch geregelt. Zudem hat das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt. Naturgemäß haben sich seit der 1. Auflage auch Rechtsprechung und Lehre weiterentwickelt.

