I. Einleitung
Frau G konnte es kaum glauben, als sie mit Pensionsantritt ein Schreiben ihrer Bank erhielt, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr Überziehungsrahmen von 1.519,07 Euro schrittweise auf null abgesenkt werde. Frau G, eine pensionierte Beamtin, erhält eine monatliche Rente in Höhe von 1.688 Euro. Aufgrund des Vorgehens der Bank, die ihren Überziehungsrahmen mit Pensionsantritt automatisch auf Null stellen wollte, fühlte sich Frau G wegen ihres Alters diskriminiert.
