Grundsätze des Verwaltungshandelns
Im Unterschied zu Österreich gibt es für die EU kein einheitliches Verwaltungsverfahrensrecht. Vielmehr gelten die Charta der Grundrechte und zahlreiche von der Rsp der Unionsgerichte entwickelte allgemeine Rechtsgrundsätze sowie spezielle Vorgaben, wie sie in einzelnen Rechtsakten verankert sind. Folgende zentrale Rechte sind auch im Bereich der EU-Förderungen von praktischer Bedeutung:
