a) Europäischer Bürgerbeauftragter
Europäischer Bürgerbeauftragter
Zur Kontrolle von Missständen in der Verwaltung fungiert der/die Europäische/r Bürgerbeauftragte. Untersuchungen werden entweder aufgrund einer Beschwerde oder von Amts wegen eingeleitet.In der Praxis geht es um Beschwerden gegen Entscheidungen der Europäischen Kommission, zB einen Betrag zurückzufordern, der im Rahmen eines Projekts gezahlt worden war; bestimmte Beträge nicht als förderfähige direkte oder indirekte Kosten anzuerkennen oder einen bestimmten Forschungsvorschlag nicht zu finanzieren.

