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3.1 Begriff

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Subventionen sind nicht rückzahlbare Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, die von öffentlich-rechtlichen Institutionen an Unternehmen gewährt werden, wobei keine unmittelbaren Gegenleistungen des Unternehmens vorgesehen sind. Die Voraussetzung, dass ein förderwürdiges Verhalten (z.B. eine bestimmte Beschäftigtenzahl) oder ein förderungswürdiger Zweck (z.B. eine bestimmte Investition) gegeben sein muss, gilt nicht als Gegenleistung.

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