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5.5 Gemischt genutzte Gebäude

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Wenn ein Gebäude teilweise betrieblichen und teilweise privaten (außerbetrieblichen) Zwecken dient, müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieses Gebäudes entsprechend aufgeteilt werden. Keine Aufteilung erfolgt, wenn der betrieblich oder privat genutzte Teil nur untergeordnet ist, also weniger als 20 % des gesamten Gebäudes beträgt.

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