Wenn ein Gebäude teilweise betrieblichen und teilweise privaten (außerbetrieblichen) Zwecken dient, müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieses Gebäudes entsprechend aufgeteilt werden. Keine Aufteilung erfolgt, wenn der betrieblich oder privat genutzte Teil nur untergeordnet ist, also weniger als 20 % des gesamten Gebäudes beträgt.
