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5.3 Die Herstellung eines Anlagegutes

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

5.3.1 Herstellungskosten nach Unternehmensrecht und Steuerrecht

Im Unternehmensrecht (§ 203 Abs. 3 UGB) wird der Begriff der Herstellungskosten wie folgt definiert:

„Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende, wesentliche Verbesserung entstehen.“

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