5.3.1 Herstellungskosten nach Unternehmensrecht und Steuerrecht
Im Unternehmensrecht (§ 203 Abs. 3 UGB) wird der Begriff der Herstellungskosten wie folgt definiert:
„Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende, wesentliche Verbesserung entstehen.“
