Im österreichischen Einheitskontenrahmen ist für die Posten des Anlagevermögens die Kontenklasse 0 vorgesehen. Es ist natürlich zulässig, einen anderen Kontenrahmen zu verwenden. Da aber bei den Kennzahlen diverser Steuererklärungen auf die Gliederung des österreichischen Einheitskontenrahmens verwiesen wird, ist es empfehlenswert, diesen Kontenrahmen zu verwenden.
