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2. Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Der Ausweis des Anlagevermögens in der Unternehmensbilanz ist im § 224 Abs. 2 UGB genau geregelt. Diese Bestimmung sieht eine Dreiteilung des Anlagevermögens vor:

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

II.

Sachanlagen

III.

Finanzanlagen

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