Birgit Schneider
Die Regelung über die Nachtragsverteilung besteht seit der Stammfassung der KO weitgehend unverändert. Dennoch bietet die Nachtragsverteilung immer noch offene Fragen. Dazu zählt das Vorhandensein bekannten Vermögens, dem ein Verwertungshindernis entgegensteht. Anhand dieses Vermögens sollen im Folgenden verschiedene Aspekte der Nachtragsverteilung erörtert werden.

