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Die öffentliche Zurverfügungstellung geschützter Werke für Unterricht und Lehre – eine Analyse des § 42g UrhG idF BGBl I 99/2015 (Maier)

Maier1. AuflJuli 2016

Schlagworte: Öffentliche Zurverfügungstellung, Urheberrecht, Lernplattformen, Unterricht, Lehre, eLearning

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