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Neues zur Unionsmarke aus Alicante (Schramek)

Schramek1. AuflNovember 2018

I. Einleitung

Die folgende Untersuchung beschränkt sich auf eine überblicksmäßige systematische Erörterung der Rsp aus Luxemburg im Bereich des Unionsmarkenrechts im Jahr 201711Der Verfasser dieses Buchabschnittes ist Markenprüfer des EUIPO und legt Wert darauf, festzuhalten, hier ausschließlich seine persönliche Auffassung zu vertreten. Stichtag für die folgende Entscheidungsübersicht des EuG (in der nunmehr üblichen Bezeichnung: „Gericht“) und des EuGH („Gerichtshof“) ist der 31.12.2017. Sämtliche Urteile sind im Volltext unter <curia.europa.eu> abrufbar. Es ist zu berücksichtigen, dass die Texte teilweise nur in der Verfahrenssprache ausgefertigt wurden. Im Sinne der Rechtsverteidigung wäre es gefordert und auch im Sinne der wissenschaftlichen Auseinandersetzung wünschenswert, dass stets alle Urteile in sämtliche Amtssprachen übersetzt werden.. Maßgeblich ist die Unionsmarkenverordnung (UM-VO) bzw teilweise auch noch die Gemeinschaftsmarkenverordnung (GM-VO)22Verordnung (EG) 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, ABl L 78/2009, 1.. Die Entwicklung der letzten Jahre hält an; der Anteil der neu eingegangenen Fälle im Bereich des Geistigen Eigentums ist nach wie vor hoch und liegt bei rund einem

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Drittel aller Rechtssachen332017 gingen 298 das Geistige Eigentum betreffende Klagen bei Gericht ein. Von 895 Rs insgesamt betrafen 376 das geistige und gewerbliche Eigentum; es gab 54 Rechtsmittel; 19 Vorlagen zur Vorabentscheidung betrafen diesen Bereich. Näheres dazu s <curia.europa.eu>; Jahresbericht 2017., die Mehrzahl der Verfahren betrifft Mehrparteienverfahren (relative Schutzhindernisse).

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