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Neues zur Unionsmarke aus Alicante und Luxemburg (Schramek)

Schramek1. AuflOktober 2020

I. Einleitung

Die folgende Untersuchung beschränkt sich auf eine überblicksmäßige systematische Wiedergabe der Rechtsprechung aus Luxemburg im Bereich des Unionsmarkenrechts im Jahr 201911Der Verfasser dieses Buchabschnittes ist Markenprüfer des EUIPO und legt Wert darauf, festzuhalten, hier nur seine persönliche Auffassung zu vertreten. Stichtag für die folgende Entscheidungsübersicht des EuG (in der nunmehr üblichen Bezeichnung „Gericht“) und des EuGH („Gerichtshof“) ist der 31.12.2019. Sämtliche Urteile sind im Volltext unter <curia.europa.eu > abrufbar. Es ist zu berücksichtigen, dass die Texte teilweise nur in der Verfahrenssprache ausgefertigt wurden.. Die Entwicklung der letzten Jahre hält an,

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der Anteil der neu eingegangenen Rechtssachen im Bereich des geistigen Eigentums ist nach wie vor hoch und liegt bei rund einem Drittel aller Rechtssachen. Die Mehrzahl der Verfahren betrifft Mehrparteienverfahren22Maßgeblich ist die Unionsmarkenverordnung, vereinzelt noch die Gemeinschaftsmarkenverordnung - Verordnung (EG) 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, ABl L 2009/78, 1.. Um sich die Fülle von Urteilen ein wenig zu veranschaulichen reicht ein Blick auf ein Arbeitsdokument das Amtes, welches nur die Fundstellen der Gerichtsurteile auflistet: Dieses beträgt mittlerweile rund 230 Seiten! Durch eine Änderung der Verfahrensvorschriften des EuGH wird es in Zukunft weniger Urteile in Marken und Mustersachen geben, die sich in der Sache mit Rechtsmitteln auseinandersetzen. Nur mehr in denjenigen Fällen, in denen eine unionsrechtlich bedeutsame Rechtsfrage vorliegt, wird es eine Entscheidung in der Sache in Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH geben.

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