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Rechtsprechung zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Seiser)

Seiser1. AuflOktober 2021

Seite 119

I. Einleitung

Der folgende Beitrag zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) beschäftigt sich in gewohnter Weise mit den Entwicklungen und der europäischen Rechtsprechungsaktivität im vergangenen Jahr 2020.11Der Dokumentationszeitraum umfasst grundsätzlich 01.01.2020-31.12.2020; die Abbildungen wurden folgenden Quellen entnommen: Abb 1: EUIPO-Statistiken zu GGM (Stand: 13.07.2021) aktuell abrufbar unter: <https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/the-office > (12.08.2021); Abb 2: Länder-/Territoriumsstatistik des EUIPO für Österreich (Stand 07/2021) <https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/about_ohim/the_office/statistics_per_country/SSC003.1%20-%20Statistical%20travel%20pack%20by%20country%20(AT).pdf > (12.08.2021); die weiteren Abb sind aus den jeweiligen E entnommen.

Nach einem kurzen Überblick zu den aktuellen Anmeldezahlen und praxisrelevanten Hinweisen zu Neuerungen rund um die Anmeldepraxis und Gesetzgebungsvorhaben zum europäischen Design(recht), wird der Blick auf die von EuGH und EuG erlassenen Entscheidungen gewandt.

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