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Die Entwicklung des Europäischen Urheberrechts im Jahr 2021 – unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (Staudegger)

Staudegger1. AuflNovember 2022

I. Einleitung

Wie jedes Jahr gibt der Beitrag einen Überblick über die Entwicklungen des Unionsurheberrechts im abgelaufenen Kalenderjahr. Aus legislativer Sicht stand das Jahr 2021 im Zeichen der großen Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission (EK) zur Regulierung der rapide zunehmenden Digitalisierung. Dazu zählen der bereits im letzten Jahrbuch erwähnte, im Bereich des Urheberrechts auf eine explizite Anregung11European Parliament resolution of 20 October 2020 on intellectual property rights for the development of artificial intelligence technologies, 2020/2015(INI), P9_TA(2020)0277. des Europäischen Par

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laments (EP) zurückgehende Artificial Intelligence Act (AIA)22Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL LAYING DOWN HARMONISED RULES ON ARTIFICIAL INTELLIGENCE (ARTIFICIAL INTELLIGENCE ACT) AND AMENDING CERTAIN UNION LEGISLATIVE ACTS, KOM/2021/0206 (final).; der Digital Services Act (DAS)33Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG , COM/2020/825 final. und der Digital Markets Act (DMA)44Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte), COM/2020/842 final; inzwischen angenommen als Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (Text von Bedeutung für den EWR), ABl L 2022/265, 1., die das Urheberrecht allerdings nicht berühren sollen; die im Mai 2022 angenommene, das Urheberrecht aber ebenfalls nur am Rande tangierende Daten-Governance VO (EU) 2022/868 55Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) (Text von Bedeutung für den EWR), ABl L 152/2022, 1; in ErwGr 17 wird der Rechtsrahmen des geistigen Eigentums explizit bekräftigt öffentliche Stellen aber angehalten, Urheberrecht in der Art zu nutzen, die eine Weiterverwendung möglichst erlaubt (das wohl mit Blick auf die PSI-2 RL (EU) 2019/1024 ). Art 2 Z 11 lit b nimmt „Dienste, die auf die Vermittlung urheberrechtlich geschützter Inhalte ausgerichtet sind“, insb solche nach der UDBM-RL (EU) 2019/790 , aus der Daten-Governance VO. Öffentliche Stellen können nach Art 6 Abs 5 lit b Gebühren verrechnen, die die Kosten der Freigabe von Urheberrechten berücksichtigen.; sowie der – mit Blick auf das in der DB-RL 1996/9/EG verankerte sui generis Schutzrecht äußerst relevante – Vorschlag für einen Data Act.66Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz), COM/2022/68 final.

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