DOI: https://doi.org/10.37942/9783708341446-008
Thomas Rainer SCHMITT
I. Normative und faktische Hintergründe
A. System und Bedeutung der Speichermedienvergütung
Die Speichermedienvergütung (nachfolgend auch kurz: „SMV“), geregelt in § 42b Abs 1 UrhG, kann als eine der wirtschaftlich und praktisch wichtigsten Ertragsquellen der österreichischen Verwertungsgesellschaften (und damit auch der Rechteinhaber*innen, deren Rechte diese Gesellschaften wahrnehmen) Seite 184bezeichnet werden. Im Jahr 2021 etwa stammten rund € 20 Mio der Inlandseinnahmen aller Verwertungsgesellschaften aus der SMV, welche die sozialen und kulturellen Einrichtungen der Verwertungsgesellschaften zu 56% finanzierten.1
