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Speichermedienvergütung für Privatkopien in der Cloud**Die nachstehenden Ausführungen geben die persönlichen Ansichten des Autors wieder. Dieser dankt Herrn FH-Prof. MMag. Dr. Clemens Bernsteiner, LL.M. für wertvolle Anregungen bei der Manuskripterstellung. (Schmitt)

Schmitt1. AuflOktober 2023

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708341446-008

Thomas Rainer SCHMITT

I. Normative und faktische Hintergründe

A. System und Bedeutung der Speichermedienvergütung

Die Speichermedienvergütung (nachfolgend auch kurz: „SMV“), geregelt in § 42b Abs 1 UrhG, kann als eine der wirtschaftlich und praktisch wichtigsten Ertragsquellen der österreichischen Verwertungsgesellschaften (und damit auch der Rechteinhaber*innen, deren Rechte diese Gesellschaften wahrnehmen)

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bezeichnet werden. Im Jahr 2021 etwa stammten rund € 20 Mio der Inlandseinnahmen aller Verwertungsgesellschaften aus der SMV, welche die sozialen und kulturellen Einrichtungen der Verwertungsgesellschaften zu 56% finanzierten.11Vgl Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, Bericht über die sozialen und kulturellen Einrichtungen österreichischer Verwertungsgesellschaften 2021, 17 f und 20 (abrufbar unter <justiz.gv.at/avg >, Menüpunkt „Berichte“). Wie diesem Bericht detailliert zu entnehmen ist, werden über die sozialen und kulturellen Einrichtungen viele wichtige Förderungen finanziert, zB kulturelle Veranstaltungen, Nachwuchsausbildungen und Hilfen für soziale Härtefälle. Vgl auch Csillag in Staudegger/Thiele, JBGE 2022, 213 (223 ff).

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