13.1. Allgemeines zu den Berichtspflichten der Organe
Das SpaltG legt umfassende Berichtspflichten der Organe der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften fest. Im Einzelnen sind dies folgende:
Spaltung zur Neugründung:
Spaltungsbericht des Vorstands/der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft,