I Vorbemerkungen
Für Geburten ab dem 1.3.2017 wurde das pauschale Kinderbetreuungsgeld (unter nahezu unveränderter Beibehaltung des Systems des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes; zu den diesbezüglich vorgenommenen Änderungen s Kap IV) grundlegend reformiert. Die bisher vorgesehenen (und für Geburten bis zum 28.2.2017 auch noch weiterhin zu beachtenden) vier Pauschalvarianten wurden auf ein Kontosystem umgestellt, das eine individuelle Ausgestaltung des Bezugs von pauschalem Kinderbetreuungsgeld ermöglicht. Daneben wurde mit BGBl I 2016/53 ein so genannter Familienzeitbonus sowie ein Partnerschaftsbonus eingeführt, wobei nur der Partnerschaftsbonus die Bezeichnung Bonus als zusätzliche Leistung verdient, stellt doch der Familienzeitbonus vielmehr einen vorgezogenen Kinderbetreuungsgeldbezug des Vaters (s zu diesem Begriff iSd FamZeitbG1 Kap II) dar. In der Folge sollen die wesentlichsten, sich aus der Einführung eines FamZeitbG sowie der jüngsten Novelle des KBGG ergebenden Neuerungen vorgestellt werden.
