Der in §§ 115, 116 des (deutschen) SGB X und in § 332 des (österreichischen) ASVG angeordnete Sozialversicherungsrückgriff bezeichnet die Inanspruchnahme privatrechtlicher Schuldner durch Träger der Sozialversicherung für eine Sozialleistung auf Grund übergegangenen Rechts.
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