I Einleitung
Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) seit 1.1.2019 bringt grundlegende und weitreichende Änderungen für Dienstgeber, Lohnverrechnung, Lohnsoftwarehersteller und Sozialversicherung mit sich.1 Das Meldewesen gegenüber der Sozialversicherung wurde gänzlich auf neue Beine gestellt. Die wesentlichste Neuerung ist, dass nunmehr anstelle von jährlichen Meldungen die jeweiligen Beitragsgrundlagen der Dienstnehmer monatlich der Sozialversicherung gemeldet werden müssen. Damit verbunden sind ein neuer elektronischer Meldeprozess, das neue Tarifsystem (anstelle des bisherigen Beitragsgruppenschemas) und das Clearing-System.