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Neue Sanktionen für Dienstgeber bei ASVG-Meldeverstößen (Graf-Schimek)

Graf-Schimek1. AuflJuni 2020

I Einleitung

Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) seit 1.1.2019 bringt grundlegende und weitreichende Änderungen für Dienstgeber, Lohnverrechnung, Lohnsoftwarehersteller und Sozialversicherung mit sich.11Siehe dazu Graf-Schimek, Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1.1.2019 – Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen, ASoK 2018, 322. Das Meldewesen gegenüber der Sozialversicherung wurde gänzlich auf neue Beine gestellt. Die wesentlichste Neuerung ist, dass nunmehr anstelle von jährlichen Meldungen die jeweiligen Beitragsgrundlagen der Dienstnehmer monatlich der Sozialversicherung gemeldet werden müssen. Damit verbunden sind ein neuer elektronischer Meldeprozess, das neue Tarifsystem (anstelle des bisherigen Beitragsgruppenschemas) und das Clearing-System.

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