Auch das Jahr 2022 war auf legislativer Ebene im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch zahlreiche Änderungen geprägt. Entgegen den Jahrbüchern der vergangenen zwei Jahre ist das Jahrbuch 2023 nun endlich weitestgehend „Covid-frei“, deswegen aber nicht minder aktuell; im Gegenteil: Die Beiträge zeigen, dass in vielen Bereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Den Herausgeberinnen sei erlaubt, die Vermutung zu äußern, dass auch pandemiebedingt in den vergangenen Jahren einiges auf die lange Bank geschoben wurde. Dass (noch) nicht alles aufgearbeitet wurde, liegt auch an der Energie- und Inflationskrise; die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Antworten spiegeln sich vor allem in den Beiträgen zur Pensionsversicherung sowie zum KBGG wider.
